am besten gleich zum Fachanwalt

 

Was ist ein Fachanwalt

Auf der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt begegnen Ihnen die Begriffe:

Fachanwalt - Tätigkeitsschwerpunkt - Interessenschwerpunkt

Fachanwalt:

Der Fachanwalt ist der durch die Rechtsanwaltskammer anerkannte Experte mit Zusatzausbildung und nachgewiesener überdurchschnittlicher Sachkunde und Erfahrung in seinem Fachgebiet. Verlangt wird eine Zusatzausbildung, die erworbenen Kenntnisse müssen durch Klausuren unter Beweis gestellt werden. Der Fachanwalt muss Jahr für Jahr Fortbildung nachweisen.

Wussten Sie, dass es am 01.01.2007 bundesweit nur 540 Fachanwälte für Erbrecht gab, aber z. B. mehr als 7.000 für Arbeitsrecht?

Tätigkeitsschwerpunkt:

Diese Angabe beruht auf einer Selbsteinschätzung des Rechtsanwalts, der nicht Fachanwalt ist. Überprüft wird seine Einschätzung nicht, Fortbildung ist für ihn nicht vorgeschrieben.

Interessenschwerpunkt:

Diese Angabe soll vornehmlich Berufsanfängern die Chance eröffnen, Erfahrungen zu sammeln und sich in einzelnen Rechtsgebieten zu profilieren.

Ist ein Fachanwalt besser?

Nur der Fachanwalt hat den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse sowie seine umfangreiche praktische Erfahrung nachgewiesen. Dies macht ihn zum anerkannten Experten. Ständige Fortbildung ist ihm Pflicht.

Entscheiden Sie sich also im eigenen Interesse von Anfang an für den Fachanwalt. Sichern Sie sich seine Kompetenz und Erfahrung.

Was kostet ein Fachanwalt?

Denken Sie daran: Rat vom Fachanwalt ist der beste, den Sie für Ihr gutes Geld bekommen können. Beim Fachanwalt zahlen Sie keinen Cent mehr als bei jedem anderen Rechtsanwalt, garantiert. Keine Angst: Selbstverständlich sind auch wir im Rahmen von Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Sie da.

Gönnen Sie sich Beratung und Vertretung 1. Klasse ohne Zusatzkosten durch den Fachanwalt.

 


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